Qualifizierte elektronische Signatur / Firma electrónica
Ich bin sowohl in Deutschland als auch in Spanien im Besitz einer qualifizierten elektronischen Signatur.
In Deutschland
In Deutschland wurde mein Zertifikat von der D-Trust GmbH ausgestellt, ein von der Bundesdruckerei zertifiziertes Unternehmen. Es handelt sich um ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen nach der EU-Verordnung eIDAS Nr. 910/2014, d.h. eine elektronische Signaturkarte mit Berufsattribut, bei der das zuständige Gericht die Vereidigung bzw. Ermächtigung bestätigen muss. Meine Berufsbezeichnung „vereidigte Dolmetscherin und ermächtige Übersetzerin der spanischen Sprache für die Gerichte und Notare“ ist in dem Zertifikat hinterlegt. Mit der EU-Verordnung eIDAS wurde eine einheitliche Grundlage für die elektronische Signatur in Europa geschaffen, die damit EU-weit, also auch in Spanien, rechtsverbindlich und anerkannt ist.
Leider verfügen die Behörden in Deutschland noch nicht flächendeckend über entsprechende Software zur Entgegennahme einer qualifizierten elektronischen Signatur. Entsprechende Systeme sind in Vorbereitung, können aber nicht kurzfristig eingeführt werden. Daher müssen Dokumente wie beglaubigte Übersetzungen zunächst weiterhin in Papierform eingereicht werden.
Dennoch ist die Digitalisierung auf dem Vormarsch und der elektronische Geschäfts- und Rechtsverkehr funktioniert bereits in vielen Bereichen der Wirtschaft. Elektronisch signierte Übersetzungen vereinfachen und beschleunigen den Versand der Dokumente und erleichtern die Abwicklung von Geschäftsprozessen, z.B. bei Bewerbungsverfahren, die heute überwiegend online durchgeführt werden.
In Spanien
In Spanien besitze ich das elektronische Bürgerzertifikat [Certificado Electrónico de Ciudadano] der Königlichen Münzanstalt [FNMT Real Casa de la Moneda Fábrica Nacional de Moneda y Timbre]. Dieses digitale Zertifikat ermöglicht die sichere Kommunikation und Abwicklung von Verwaltungsvorgängen mit spanischen Behörden und Gerichten.
Damit ist es nach geltendem Recht möglich, beglaubigte Übersetzungen in digitaler Form mit elektronischer Signatur zu versenden und in den elektronischen Verfahren der verschiedenen Behörden zu verwenden. Insbesondere bei Banken, Gerichten und Notaren können meine beglaubigten Übersetzungen in digitaler Form rechtsverbindlich eingereicht werden, so dass die Vorlage der Übersetzungen in Papierform nicht mehr erforderlich ist. Dies stellt eine erhebliche Vereinfachung und Zeitersparnis im Rechtsverkehr dar.
Auf einem von der spanischen Regierung bereitgestellten Portal kann die Echtheit und Gültigkeit von digitalen Zertifikaten und elektronischen Signaturen auf einem bestimmten Dokument überprüft werden: https://valide.redsara.es/valide/. Nach Erhalt der Bestätigung der Echtheit der digitalen Signatur kann ein Nachweis [justificante] heruntergeladen werden.
Ein Ministerialerlass oder eine Verordnung zur Regelung der elektronischen Signatur für beglaubigte Übersetzungen, die noch mehr Rechtssicherheit schaffen soll, ist in Spanien in Vorbereitung. Derzeit werden die Gültigkeit und der offizielle Charakter von beglaubigten Übersetzungen, die von vereidigten Übersetzern angefertigt, elektronisch signiert und in digitaler Form übermittelt werden, durch das Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober 2015 über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen, Art. 10, gewährleistet. [Ley 39/2015 de 1 de octubre de 2015, del Procedimiento Administrativo Común de las Administraciones Públicas].
Weitere Vorschriften und gesetzliche Bestimmungen für vereidigte Dolmetscher/Übersetzer in Spanien [Traductor-Intérprete Jurado] sind im Real Decreto 724/2020 vom 4. August 2020 geregelt: .